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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Erklärungen, Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Schriftform
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform iSd. § 886 ABGB.

4. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch Lieferung der bestellten Ware oder durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch uns zustande. Die Auftragsbestätigung ist maßgebend für Vertragsinhalt und Leistungsumfang.

5. Lieferfristen
Unsere Lieferfristen sind in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung angeführt. Wir sind berechtigt, Lieferungen auch vor dem vereinbarten Liefertermin auszuführen. Der Kunde akzeptiert die geringfügige Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist. Fixgeschäfte sind ausgeschlossen. Tritt ein Leistungshindernis ein, sind wir von der davon betroffenen Leistungspflicht befreit, wenn es sich um ein unvorhersehbares, nicht nur vorübergehendes, von uns unverschuldetes und von uns nicht durch zumutbare Aufwendungen zu überwindendes Leistungshindernis handelt. Liegt ein vorübergehendes Leistungshindernis vor, tritt diese Befreiung nur für die Dauer seiner Auswirkungen ein. Leistungshindernisse sind insbesondere höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, ausgefallene oder nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung an uns selbst (Nichtbelieferung) im Hinblick auf für den Kunden bestellte Waren oder Zuliefergegenstände, Betriebsstörungen (z.B. durch Arbeitskämpfe oder Rohstoffmängel) und ähnliche Ereignisse.

6. Teillieferungen
Zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind wir berechtigt. Teillieferungen bzw. Teilleistungen gelten als selbständige Leistungen.

7. Installation und Inbetriebnahme
Von uns gelieferte Geräte und Ausrüstungen (ausgenommen Verbrauchsmaterial und Ersatzteile) werden bei Bedarf durch uns installiert, angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Die für die Installation beim Kunden erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehören nicht zu den von uns zu erbringenden Leistungen.

8. Abnahme
Die Benutzung oder Inbetriebnahme gilt als Abnahme.

9. Sorgfaltspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Richtlinien und Regeln betreffend Behandlung und Lagerung der Ware sowie alle Sicherheits- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Arzneimittelgesetz) einzuhalten. Die Ware darf nur in Originalpackungen mit Originalaufdruck und Originalpackungsbeilage weitergegeben werden.

10. Gewährleistung
Zugesicherte Eigenschaften liegen nur vor, wenn wir sie ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten, technische Beratung und sonstige Angaben geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen, jedoch unverbindlich. Wir haften dafür, dass die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Wenn mit dem Kunden Lieferung „Ab Werk“ oder „Ab Auslieferungslager“ vereinbart wurde, gilt die Ware ab der Bereitstellung zur Abholung durch den Kunden als abgeliefert und beginnt daher zu diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens aber 10 Tage nach Ablieferung spezifiziert schriftlich zu rügen. Im Fall einer Mängelrüge muss der Kunde uns die Möglichkeit geben, die Ware zu prüfen. Können wir die Ware nicht prüfen, so gilt die Ware als mangelfrei. Im Interesse einer lückenlosen Qualitätskontrolle ist vom Kunden eine detaillierte Mängelrüge zu fertigen unter Angabe von mindestens: Artikelnummer, Chargenbezeichnung (bei Geräten: Seriennummer), Tag des Auftretens des Mangels und Einsatzbedingungen des beanstandeten Produktes. Wir weisen darauf hin, dass durch Veränderungen unserer Produkte oder durch Einsatz fremder Zusatzgeräte oder Verbrauchsmaterialien unter Umständen Schäden entstehen können, für die wir nicht haften.

11. Schadenersatz
Für Schäden des Kunden haften wir nur, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Wir haften nur für einen Schaden, der bei einem Geschäft der hier abgeschlossenen Art typischerweise entsteht. Der Ersatzanspruch ist auf 30% des Schadens, höchstens aber 30% des Rechnungsbetrages begrenzt.

12. Warenrückruf
Wir können Waren zurückrufen oder Auslieferungen stornieren, falls dies zur Untersuchung auf vermutete Fabrikationsfehler u. dgl., bei Mängeln zur Vermeidung von Schäden o. ä. erforderlich sein sollte. Nach unserer Wahl liefern wir Ersatz oder bessern gemäß unseren Bedingungen nach. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.

13. Versicherung
Versicherungen schließen wir nur auf Verlangen gegen Berechnung von 1% des Warenwertes ab.

14. Preise
Unsere Preise verstehen sich „ab Werk: Standort Sierndorf“ oder „ab Auslieferungslager“. Maßgeblich ist der Preis an dem Tag an dem die Leistung erbracht wird. Ist eine Lieferfrist von mehr als 4 Monate vereinbart und steigen Kosten oder Einkaufspreise, sind wir berechtigt, den Preis an die gestiegenen Kosten anzupassen. Übersteigt die Preiserhöhung 6%, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

15. Rechnungen
Unsere Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung keine anderen Zahlungskonditionen angegeben sind, ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

16. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall muss der Kunde die gelieferte Ware binnen 14 Tagen auf eigene Kosten und Gefahr an uns zurücksenden. Ferner ist der Kunde im Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet, uns die Kosten für Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu ersetzen, die pauschal € 10,00 pro Zahlungserinnerung bzw. Mahnung betragen. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsdurchsetzung notwendigen Kosten bleiben unberührt. Im Fall eines länger als 14 Tage bestehenden Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen nicht auszuführen.

17. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.Das vorbehaltene Eigentum besteht auch an bezahlter Ware solange weiter, wie der Kunde Kaufpreise aus anderen Lieferungen nicht vollständig bezahlt hat. Tritt dadurch eine Sicherung von mehr als 100% unserer offenen Forderungen ein, hat der Kunde Anspruch auf Freigabe von über diese Sicherung hinausgehender Warenwerte.

Der Kunde ist unter der Bedingung, dass er

  • die Kaufpreisforderung gegen seinen Abnehmer an uns abtritt sowie
  • auf seiner Rechnung dem Abnehmer gegenüber auf die Abtretung der Kaufpreisforderung hinweist und
  • in seinen Büchern einen ausdrücklichen Vermerk über die Zession aufnimmt,


berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern.

Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von Waren, die in unserem Eigentum stehen, mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen. Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte muss der Kunde uns unverzüglich schriftlich mit allen Angaben unterrichten, die wir für eine Exszindierungsklage nach § 37 Exekutionsordnung benötigen. Sämtliche mit der Exszindierung verbundenen Kosten muss der Kunde uns über Aufforderung unverzüglich ersetzen.

18. Aufrechnung
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages sind ausgeschlossen.

19. Abtretungsverbot
Der Kunde darf Forderungen gegen uns nicht an Dritte abtreten.

20. Rückstellung bei vorübergehender Überlassung
Bei Abreden über eine zeitweise Benutzung unserer Produkte (z. B. im Falle von Mietkaufabreden oder sonstigen Nutzungsvereinbarungen) muss der Kunde unsere Produkte nach Ende der Nutzungsdauer unaufgefordert auf eigene Kosten an den von uns angegebenen Ort, liefern. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass wir im Fall einer nicht unverzüglich erfolgenden Zurückstellung unserer Geräte nicht der Verlängerung der Nutzungsvereinbarung zustimmen.

21. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Zahlungen an uns ist Sierndorf.

22. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das österreichische Recht.

23. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Korneuburg.

24. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung durch wirksame Bestimmungen zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

SGS-medical HandelsgmbH – A-2011 Sierndorf, Silberbachweg 12 – Stand 03/2016

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